Haushaltsauflösung & Entrümpelung
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Wir schaffen Raum für Neues!
Übrigens: Die Kosten für eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung können unter den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG) fallen.
Fazit:  Sie können eine Haushaltsauflösung steuerlich absetzen!
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Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.